Altersvorsorge

Noch 1960 standen einem Rentner drei Beitragszahler gegenüber, heute sind es nur noch zwei Beitragszahler je Rentner und im Jahr 2030 wird jeder Berufstätige die Rente eines ehemaligen Berufstätigen allein finanzieren müssen. Der Hintergrund für diese dramatische Zuspitzung der Belastung liegt nicht nur in der Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vor allem in der demographischen Entwicklung, also der durch die Alterung der Gesellschaft begründeten Bevölkerungsstruktur.

Denn die gesetzliche Rentenversicherung basiert in Deutschland seit ihrer Gründung im Jahre 1889 auf dem Umlageverfahren. Damit ist gemeint, dass die erwerbstätige Generation mit ihren Rentenbeiträgen die Rente der Ruheständler finanziert. Dieser "Generationenvertrag", der in die eigene Zukunft eines Berufstätigen gerichtet ist, wird jedoch zunehmend ausgehöhlt, da sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen in den Industriegesellschaften - wie auch in Deutschland - verschiebt. Der sog. Lebensbaum, der unten den zahlreichen Nachwuchs und nach oben hin die geringere Anzahl alter Menschen aufzeichnet, wandelt sich zu einem Pilz, der das entgegengesetzte Zahlenverhältnis der Generationen verdeutlicht. Dafür sind natürliche, aber auch durch den Fortschritt einer entwickelten Gesellschaft zu erklärende Gründe verantwortlich. Durch den medizinischen Fortschritt und die modernen Arbeits- und Lebensbedingungen ergibt sich zum einen eine höhere Lebenserwartung. Zum anderen wird wegen gesellschaftlicher Leistungsanforderungen die Geburtenrate gedrückt.

Eine Versorgungslücke entsteht auch, wenn das Einkommen eines Beschäftigten über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Für den höheren Einkommensanteil müssen keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden, so dass die Rente nicht weiter mit dem Einkommen steigen kann, sondern bei einer Höchstgrenze stehen bleibt. Damit entsteht zwischen dem letzten Nettogehalt und den Ruhestandsbezügen ein erheblicher Unterschied, der den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge, um die sich jeder eigenständig und eigenverantwortlich zu kümmern hat.

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Mit diesem Klassiker lassen sich entweder Hinterbliebene absichern oder der eigene Lebensabend angenehmer gestalten. Teils Risikoschutz, teils Sparvertrag bedeutet diese Form der Geldanlage zwar viel Sicherheit, leider aber auch ein ebenso bescheidenes Rendite-Niveau. Das Prinzip ist denkbar einfach: Im Erlebensfall erhält der Versicherte zusätzlich zu dem vereinbarten Betrag auch noch einen so genannten Überschussanteil aus den erwirtschafteten Erträgen. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Vertrags-Laufzeit nicht, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Überschussbeteiligung.

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