Apotheke

Gewerbebetrieb für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneien nach ärztlicher Vorschrift, aber auch im Handverkauf. Der Arzneimittelverkehr ist in allen Kulturländern gesetzlich geregelt. Höchstgaben für stark wirkende Arzneien sind festgelegt; ihre Überschreitung muss der Arzt auf dem Rezept besonders kenntlich machen. Der Leiter einer Apotheke muss ein staatlich geprüfter Apotheker mit abgeschlossenem Universitätsstudium sein. Der Apotheker bedarf zur Berufsausübung einer staatlichen Bestallung (früher Approbation), die aufgrund eines Nachweises seiner Befähigung erteilt wird. Die Herstellung und die Prüfung der wichtigsten Arzneimittel sind im deutschen Arzneibuch festgelegt. Apotheken gibt es in Deutschland seit dem 13. Jahrhundert.

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