Nahrungsergänzungen

Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesen Produkten um Lebensmittel. Sie unterliegen damit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Das bedeutet, die Hersteller und kommerziellen Anbieter (Apotheker, Drogisten) dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht "unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr bringen".

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungen dürfen somit nicht den Anschein erwecken, daß es sich um ein Arzneimittel handeln könnte oder sie Wirkungen haben, "die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen" bzw. "die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind". Allgemein ist also eine gesundheitsbezogene Werbung verboten.

Abgrenzung zu diätetischen Lebensmitteln

Diätetische Lebensmittel unterliegen im Gegensatz zu den Nahrungsergänzungsmitteln der Diät-Verordnung (Diät-VO) und sollen die Zufuhr bestimmter Nährstoffe oder physiologisch wirksamer Verbindungen erhöhen bzw. vermindern. Damit tragen diätetische Lebensmittel besonderen Ernährungserfordernissen Rechnung, die durch Erkrankungen oder bestimmte Lebensumstände, wie zum Beispiel Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder Schwangerschaft, entstehen können.

Arten von Nahrungsergänzungen

Nahrungsergänzungen werden als Tabletten, Kapseln, Kautabletten, Trinkampullen, Pulver oder Granulat angeboten. Das größte Segment nehmen hierbei die Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente ein, die es einzeln oder kombiniert zu kaufen gibt.

Viele Hersteller bieten zudem eine Vielzahl andere Präparat wie z.B. Nachtkerzenöl, Leinöl, Lachsöl, Kürbiskernöl, Lecithin, Kieselerde, Ginseng, etc. an.

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