Beteiligungen

Eine Beteiligung ist eine dauernde oder vorübergehende Kapitaleinlage einer Person oder Personenmehrheit bei einer Handelsgesellschaft (z. B. OHG, KG, AG), verbunden mit Gewinn- und Risikobeteiligung. Als Beteiligung im Sinn des Aktiengesetzes und als wesentliche Beteiligung in steuerrechtlichem Sinn gilt ein Anteil von 25% oder mehr am Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens; gemäß § 20 AktG ist die Beteiligung mitteilungspflichtig.

Im Bereich der Geldanlage ist mit einer Beteiligung die Geldeinlage in einen Fonds gemeint. Mit dem in diesem Fonds gesammelten Geld wird dann zum Beispiel ein Schiff gebaut (Schiffsbeteiligung). Diese Form der Geldanlage hat ihren Reiz in einer hohen Verlustzuweisung in den ersten Jahren der Laufzeit und einer hohen Verzinsung in den letzten Jahren.

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